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   LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16   

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https://dejure.org/2018,66925
LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16 (https://dejure.org/2018,66925)
LG Hannover, Entscheidung vom 10.09.2018 - 2 O 288/16 (https://dejure.org/2018,66925)
LG Hannover, Entscheidung vom 10. September 2018 - 2 O 288/16 (https://dejure.org/2018,66925)
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Volltextveröffentlichung

  • kneip.law PDF

    Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsausschluss Erfüllungsklausel bei Arbeiten an einem Flachdach bei Erstellung einer Dachbegrünung

Kurzfassungen/Presse

  • kneip.law (Kurzinformation)

    Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsausschluss Erfüllungsklausel bei Arbeiten an einem Flachdach bei Erstellung einer Dachbegrünung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16
    Das Interesse des Bestellers besteht dann daran, ein unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz funktionstaugliches Bauteil zu erhalten (BGH VersR 2005, 554).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 170/10

    Betriebshaftpflichtversicherung: Auslegung der Erfüllungsschadenklausel

    Auszug aus LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16
    Diese nimmt Ansprüche vom Versicherungsschutz aus, mit denen der Gläubiger das unmittelbare Interesse am vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstand geltend macht (BGH VersR 2012, 96, 97).
  • BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74

    Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen

    Auszug aus LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16
    Dass ein Schaden als naheliegende Folge einer Schutzpflichtverletzung droht, genügt hingegen nicht (BGH Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16
    Der Geschä- digte hat ein rechtliches Interesse an der Fesistellung der Verpflichtung eines Haftpflichtversicherers zur Gewährung von Deckungsschutz für den versicherten Schädiger, wenn wegen Untätigkeit des Schädigers die Gefahr besteht, dass dem Geschädigten der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt verioren geht (BGH VersR 2001, 90 mwN).
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